Durchwachsen [Update IV: Wunschliste]

Das erste Viertel des Jahres ist rum – Zeit für ein Zwischenfazit zu meiner Wunschliste: 16 Bücher hatte ich mir rausgesucht, immerhin acht hiervon habe ich gelesen und rezensiert, eines lese ich aktuell, fünf sind auf meinem SuB gelandet, zwei habe ich mir (noch) nicht gekauft. Eine durchwachsene Bilanz. Allerdings hatte ich mit Volker Kutschers Die Akte Vaterland (noch nicht rezensiert) sowie Richard Fords Der Sportreporter (rezensiert: Ein verträumtes Ich) darüber hinaus zwei durchaus umfangreichere Bücher eingeschoben.


Da ich für Mai und Juni keine Bücher auf meiner bisherigen Wunschliste hatte und bislang keine weiteren gefunden habe, die in mein Beuteschema passen, werde ich versuchen, auf Neueinkäufe zu verzichten und stattdessen am SuB-Abbau zu arbeiten. Ab Juli folgt dann der nächste Teil meiner Wunschliste. Dafür durchstöbere ich in den kommenden Tagen noch weiter die Verlagsvorschauen auf der Suche nach ein paar spannenden Neuerscheinungen.

Hier ist das Update zu meiner Wunschliste:
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Urheberpauschale: Verlage gucken in die Röhre

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(c) H.D.Volz/pixelio.de

Schluss mit der Verlagsbeteiligung: Bislang war es gängige Praxis, dass Verlage an der von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgeschütteten Urheberpauschale, mit der im Wortsinn die Urheber eines Textes honoriert werden sollen, partizipiert haben. Vor einiger Zeit hatte sich hiergegen bereits Widerstand vonseiten zahlreicher Autoren formiert („Wem steht die Urheberpauschale zu?“). Zugleich stand ein Urteil des Bundesgerichtshofs diesbezüglich aus, das in der vergangenen Woche gesprochen wurde: Die Urheberpauschale der VG Wort steht einzig den Autoren zu, die Verlage gehen leer aus (Vgl. Spiegel Online). Doch was bedeutet das Urteil für die Verlage, insbesondere die kleineren? Teilweise wird von einem „Schock“ oder „Desaster“ (literaturcafe.de) sowie einer „erschreckend kurzsichtige[n] Entscheidung“ gesprochen. Wer das Urteil begrüße, sei „blind […] für das, was die Arbeit von Verlagen ausmacht und bedeutet“ (ZEIT Online). Über die Folgen für kleine Verlage, sprach das rbb-Kulturradio mit Verleger Jörg Sundermeier: Welche Folgen hat das VG Wort-Urteil für die Verlage? Die Autoren rund um Initiator Tom Hillenbrand, die sich vehement für eine Änderung der bisherigen Ausschüttungsregelung stark gemacht hatten, können sich mit diesem Urteil bestätigt fühlen. Schon vor Urteilsverkündung machte Hillenbrand klar, dass es hierbei allerdings nicht um Verlagsbashing oder einzig um’s Geld gehe, und signalisierte, an einem weiterhin fairen Ausgleich für die Verlage interessiert zu sein: „Man kann ja gerne darüber reden, ob und in welcher Weise Verlage in Zukunft für Eingriffe in die ihnen übertragenen Nutzungsrechte kompensiert werden sollten. Nur muss man das gemeinsam tun. Diese Frage an den Autoren vorbei oder über ihren Kopf hinweg entscheiden zu wollen, ist, wie sich gerade zeigt, keine gute Idee.“ („Ein paar Anmerkungen zu Urheberpauschale.de“)

Wie es nun weitergeht, bleibt zunächst offen. Eine Revision ist wohl nicht möglich, sondern einzig eine Verfassungsbeschwerde vonseiten der Verlage. Wahrscheinlicher ist allerdings eine Gesetzesänderung durch die Politik – Justizminister Heiko Maas hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dies in Erwägung zu ziehen. Als dritte Variante hat Wolfgang Tischer auf literaturcafe.de ein „Leistungsschutzrecht für Buchverlage“ ins Gespräch gebracht, jedoch sogleich eingeschränkt, dass dies „gesamtgesellschaftlich nicht die besten Auswirkungen haben“ (literaturcafe.de) dürfte.

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

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