„Werke von Autorinnen noch stark unterrepräsentiert“

Liberaturpreis Nominierung Abstimmung weibliche Literatur Buecherherbst Buecherblog LitpromUnter all den zahlreichen monatlichen Neuerscheinungen gibt es immer wieder einige herausragende Bücher, die viel zu wenig Beachtung erfahren. Deshalb lohnt auch ein Blick über den Tellerrand hinaus.

Laksmi Pamunjak Liberaturpreis fbm16

Die im Vorjahr ausgezeichnete Laksmi Pamunjak.

So vergibt litprom alljährlich den LiBeraturpreis, der Titel von Autorinnen aus Afrika, Asien, Lateinamerika oder der arabischen Welt auszeichnet. „Zugrunde liegt die Tatsache, dass Übersetzungen aktueller Werke von Autorinnen aus den entsprechenden Ländern auf dem deutschen Buchmarkt immer noch stark unterrepräsentiert sind und weiblichen Stimmen nach wie vor eine deutlich geringere mediale Aufmerksamkeit zukommt“, stellt der Verein heraus. Im vergangenen Jahr gewann Laksmi Pamuntjak mit Alle Farben Rot die angesehene Auszeichnung.

Noch bis zum 31. Mai läuft die Abstimmungsrunde für diesen Publikumspreis, der ebenfalls im Rahmen der Frankfurter Buchmesse verliehen wird. Insgesamt sind zehn Autorinnen in diesem Jahr nominiert. Ein Blick auf die Nominierten zeichnet ein spannendes, abwechslungsreiches Themenbild von Autorinnen jenseits des Mainstreams – einfach mal reinschauen: LiBeraturpreis 2017.

Weitere Themen der vergangenen Tage in der Rückblende:

„Der Kölner Kulturrat vergibt in diesem Jahr wieder die Auszeichnung Kulturereignis des Jahres. Der Preisträger wurde in der Vergangenheit jeweils durch eine Bevölkerungsumfrage ermittelt […]. Da die lit.COLOGNE aber jedes Mal mit großem Abstand gewinnt, wurde das Festival zunächst nur alle 3 Jahre zugelassen – und nun ganz von der Nominierung ausgeschlossen.“ (lit.Cologne)

Weiterlesen

Wem steht die Urheberpauschale zu?

723201_web_R_by_H.D.Volz_pixelio.de

(c) H.D.Volz/pixelio.de

Wer ein Buch veröffentlichen möchte, sucht sich oftmals hierfür einen Verlag, der für den Autor Lektorat, Werbung und Vertrieb übernimmt und im Gegenzug die Verwertungsrechte erwirbt. Dafür erhält der Autor ein Honorar. Darüber hinaus bestehen selbstverständlich Urheberrechte an dem Text. Diese liege wiederum weiterhin beim Autor – logischerweise, schließlich ist er geistiger Urheber des Werkes. Hierfür erhält der Autor über die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) eine Urheberrechtsabgabe. Bislang ist gängige Praxis, dass hieran auch der Verlag beteiligt wird. „Schriftstellern, Journalisten und Autoren sind durch die fehlerhafte Ausschüttung der Urheberpauschale seit 2001 schätzungsweise 500 Millionen € verloren gegangen“, beklagen die Autoren. Nachdem der Europäische Gerichtshof diese Praxis (für Belgien) für unrechtmäßig erachtet hat, warten die Autoren in Deutschland nun auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (detaillierte Infos hierzu beim Börsenblatt). Sollte dieser die Auffassung des EuGH bestätigen, hat sich jedoch Justizminister Heiko Maas bereits in die Richtung geäußert, einen „Verlegeranteil“ (per Gesetz) einzuführen. Dies empört nun die schreibende Zunft. Deshalb hat Autor Tom Hillenbrand die Initiative „Die Urheberpauschale gehört den Autoren!“ ins Leben gerufen. Aktuell liegen bereits rund 800 Unterschriften für das Begehren vor, darunter auch die von zahlreichen bekannten Autoren, wie Daniel Kehlmann, Sibylle Berg und Bastian Sick. Die mündliche Verhandlung des Bundesgerichtshof ist übrigens für den 10. März angesetzt.

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

Weiterlesen