Für die Freiheit des Wortes

freiheit-petition-boersenverein-buecherherbst-buecherblog-tuerkei-meinungsfreiheitIn der Türkei geht die Regierung immer restriktiver gegen regierungskritische Journalisten, Medien und Autoren vor. „Die Freiheit des Wortes ist in der Türkei akut bedroht“, konstatiert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Deshalb hat dieser gemeinsam mit dem PEN-Zentrum Deutschland und Reporter ohne Grenzen eine Petition #FreeWordsTurkey an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gestartet, mit der mehr Meinungs- und Pressefreiheit gefordert wird. „In der Türkei wird die Meinungsfreiheit mit Füßen getreten. Die Freiheit des Wortes ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar. Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sind die Grundlage einer freien und demokratischen Gesellschaft. Wir fordern die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, klar Position zur Lage in der Türkei zu beziehen, die Meinungsfreiheit in ihren Entscheidungen, Handlungen und Äußerungen kompromisslos und aktiv einzufordern und sie nicht zum Verhandlungsgegenstand zu machen“, heißt es in der Petition weiter.

Wer den Börsenverein beziehungsweise die Petition Frau Merkel, Herr Juncker: Fordern Sie Meinungsfreiheit in der Türkei! unterstützen möchte, kann hier unterschreiben: change.org.

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

Jenny Erpenbeck (l.) auf der Frankfurter Buchmesse 2015.

„Die Schriftstellerin Jenny Erpenbeck ist am Sonnabend mit dem Thomas-Mann-Preis 2016 ausgezeichnet worden“ (Focus Online)

Weiterlesen

Die Leser entscheiden mit

Hotlist 2016 Independent VerlageNeben den bekannten Buchpreisen, die im Rahmen der Buchmessen in Frankfurt und Leipzig vergeben werden, gibt es auch noch zahlreiche weitere. Einer dieser nicht ganz so im Vordergrund stehenden Buchpreise ist die Hotlist, welche Bücher von unabhängigen Verlagen prämiert. Noch bis 6. Juni läuft hierzu die Bewerbungsphase für die Verlage. Aufgenommen werden die unterschiedlichsten Titel: Lyrik, Prosa, Essays, erzählendes Sachbuch, zeitgenössische oder alte Autoren, deutschsprachige oder übersetzte Titel, das besondere Buch. Im nächsten Schritt entscheiden eine Jury sowie das Publikum (online) ab 24. Juni über die Zusammensetzung der Top Ten der Hotlist. Neben dem Hauptpreis wird auch der Melusine-Huss-Preis ausgelobt, der durch Buchhändler an einen der auf der Hotlist vertretenen Independent-Verlage vergeben wird.

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

Weiterlesen

Urheberpauschale: Verlage gucken in die Röhre

723201_web_R_by_H.D.Volz_pixelio.de

(c) H.D.Volz/pixelio.de

Schluss mit der Verlagsbeteiligung: Bislang war es gängige Praxis, dass Verlage an der von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgeschütteten Urheberpauschale, mit der im Wortsinn die Urheber eines Textes honoriert werden sollen, partizipiert haben. Vor einiger Zeit hatte sich hiergegen bereits Widerstand vonseiten zahlreicher Autoren formiert („Wem steht die Urheberpauschale zu?“). Zugleich stand ein Urteil des Bundesgerichtshofs diesbezüglich aus, das in der vergangenen Woche gesprochen wurde: Die Urheberpauschale der VG Wort steht einzig den Autoren zu, die Verlage gehen leer aus (Vgl. Spiegel Online). Doch was bedeutet das Urteil für die Verlage, insbesondere die kleineren? Teilweise wird von einem „Schock“ oder „Desaster“ (literaturcafe.de) sowie einer „erschreckend kurzsichtige[n] Entscheidung“ gesprochen. Wer das Urteil begrüße, sei „blind […] für das, was die Arbeit von Verlagen ausmacht und bedeutet“ (ZEIT Online). Über die Folgen für kleine Verlage, sprach das rbb-Kulturradio mit Verleger Jörg Sundermeier: Welche Folgen hat das VG Wort-Urteil für die Verlage? Die Autoren rund um Initiator Tom Hillenbrand, die sich vehement für eine Änderung der bisherigen Ausschüttungsregelung stark gemacht hatten, können sich mit diesem Urteil bestätigt fühlen. Schon vor Urteilsverkündung machte Hillenbrand klar, dass es hierbei allerdings nicht um Verlagsbashing oder einzig um’s Geld gehe, und signalisierte, an einem weiterhin fairen Ausgleich für die Verlage interessiert zu sein: „Man kann ja gerne darüber reden, ob und in welcher Weise Verlage in Zukunft für Eingriffe in die ihnen übertragenen Nutzungsrechte kompensiert werden sollten. Nur muss man das gemeinsam tun. Diese Frage an den Autoren vorbei oder über ihren Kopf hinweg entscheiden zu wollen, ist, wie sich gerade zeigt, keine gute Idee.“ („Ein paar Anmerkungen zu Urheberpauschale.de“)

Wie es nun weitergeht, bleibt zunächst offen. Eine Revision ist wohl nicht möglich, sondern einzig eine Verfassungsbeschwerde vonseiten der Verlage. Wahrscheinlicher ist allerdings eine Gesetzesänderung durch die Politik – Justizminister Heiko Maas hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dies in Erwägung zu ziehen. Als dritte Variante hat Wolfgang Tischer auf literaturcafe.de ein „Leistungsschutzrecht für Buchverlage“ ins Gespräch gebracht, jedoch sogleich eingeschränkt, dass dies „gesamtgesellschaftlich nicht die besten Auswirkungen haben“ (literaturcafe.de) dürfte.

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

Weiterlesen