Europas größtes Literaturfest

litCologne 2018 Literaturfest Köln buecherblog buecherherbst programmEs sind wirklich wieder illustre Namen, die die Veranstalter der lit.COLOGNE für ihren 18. Durchgang präsentierten: Pulitzer-Preisträger Michael Chabon, #dbp17-Gewinner Robert Menasse, Ex-Außenminister Joschka Fischer, dazu unter anderem Roberto Saviano, Minette Walters, Ferdinand von Schirach, Frank Schätzing und Bernhard Schlink. Mit 191 Veranstaltungen vom 6. bis 17. März 2018 – davon 99 Veranstaltungen im Erwachsenenprogramm, 92 Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche – schwingt sich die Kölner Veranstaltung wieder zu Europas größtem Literaturfest auf. Und das Publikum honoriert die außergewöhnliche Auswahl an Literaturveranstaltungen: Bereits wenige Stunden nach Vorverkaufsstart waren rund 50 Prozent aller Karten weg.

Einen Überblick zum Programm der 18. lit.COLOGNE kann man sich im offiziellen Flyer zur lit.COLOGNE verschaffen, folgend auch nochmals alle Veranstaltungen einzeln aufgeführt:

Dienstag, 6. März:

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Götz Alsmann. (c) Elke Wetzig elya (Own work) [GFDL or CC-BY-SA-3.0 via Wikimedia Commons]

20 Uhr, Götz Alsmann präsentiert die Gala zur Verleihung des Deutschen Hörbuchpreises 2018

Mittwoch, 7. März:
20 Uhr, Klaus Maria Brandauer liest Fjodor Dostojewskis Großinquisitor

Donnerstag, 8. März:
18 Uhr, Peter Wohlleben kennt Bäume, die Wolken machen, und Regenwürmer, die Wildschweine steuern

18 und 21 Uhr (Zusatzveranstaltung), Daniel Hope und Sebastian Koch entführen ins Paradies

18 Uhr, Axel Hacke, Boris Palmer und der Anstand in schwierigen Zeiten

19.30 Uhr, Sasha Marianna Salzmann – Außer sich

20 Uhr, Der literarische Salon: Guy Helminger & Navid Kermani mit Paul Nizon

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Auszeichnung für Brückengrün

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(c) Christoph Boekheler, Frankfurt am Main

Über Schönheit lässt sich bekanntlich streiten. Deshalb setzt man gerne eine fachkundige Jury zusammen, die darüber entscheidet, was aktuell als schön empfunden werden sollte. Nun hat die Stiftung Buchkunst den Architekturführer Köln als das schönste deutsche Buch des Jahres mit dem Preis der Stiftung Buchkunst prämiert. Wer zunächst das äußere des Buches betrachtet, wird wohl kaum auf die Idee kommen, dieses für die Schlichtheit, die es darstellt, auszuzeichnen. Doch selbst die äußere Gestaltung, vielmehr die Farbgebung, wurde ausdrücklich lobend erwähnt: Das Brückengrün erinnere an die Farbe der Kölner Brücken – darauf muss man auch erst einmal kommen. Inhaltlich handelt der Band – wie der Name schon verrät – von 103 architektonischen Projekten seit 1932. „So ist das ganze Buch ein dialektisches Spiel zwischen Schein und Sein, klein und groß, karg und reich“, begründet die Jury ihre Entscheidung (Der Preis der Stiftung Buchkunst steht fest!).

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

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Urheberpauschale: Verlage gucken in die Röhre

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(c) H.D.Volz/pixelio.de

Schluss mit der Verlagsbeteiligung: Bislang war es gängige Praxis, dass Verlage an der von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgeschütteten Urheberpauschale, mit der im Wortsinn die Urheber eines Textes honoriert werden sollen, partizipiert haben. Vor einiger Zeit hatte sich hiergegen bereits Widerstand vonseiten zahlreicher Autoren formiert („Wem steht die Urheberpauschale zu?“). Zugleich stand ein Urteil des Bundesgerichtshofs diesbezüglich aus, das in der vergangenen Woche gesprochen wurde: Die Urheberpauschale der VG Wort steht einzig den Autoren zu, die Verlage gehen leer aus (Vgl. Spiegel Online). Doch was bedeutet das Urteil für die Verlage, insbesondere die kleineren? Teilweise wird von einem „Schock“ oder „Desaster“ (literaturcafe.de) sowie einer „erschreckend kurzsichtige[n] Entscheidung“ gesprochen. Wer das Urteil begrüße, sei „blind […] für das, was die Arbeit von Verlagen ausmacht und bedeutet“ (ZEIT Online). Über die Folgen für kleine Verlage, sprach das rbb-Kulturradio mit Verleger Jörg Sundermeier: Welche Folgen hat das VG Wort-Urteil für die Verlage? Die Autoren rund um Initiator Tom Hillenbrand, die sich vehement für eine Änderung der bisherigen Ausschüttungsregelung stark gemacht hatten, können sich mit diesem Urteil bestätigt fühlen. Schon vor Urteilsverkündung machte Hillenbrand klar, dass es hierbei allerdings nicht um Verlagsbashing oder einzig um’s Geld gehe, und signalisierte, an einem weiterhin fairen Ausgleich für die Verlage interessiert zu sein: „Man kann ja gerne darüber reden, ob und in welcher Weise Verlage in Zukunft für Eingriffe in die ihnen übertragenen Nutzungsrechte kompensiert werden sollten. Nur muss man das gemeinsam tun. Diese Frage an den Autoren vorbei oder über ihren Kopf hinweg entscheiden zu wollen, ist, wie sich gerade zeigt, keine gute Idee.“ („Ein paar Anmerkungen zu Urheberpauschale.de“)

Wie es nun weitergeht, bleibt zunächst offen. Eine Revision ist wohl nicht möglich, sondern einzig eine Verfassungsbeschwerde vonseiten der Verlage. Wahrscheinlicher ist allerdings eine Gesetzesänderung durch die Politik – Justizminister Heiko Maas hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dies in Erwägung zu ziehen. Als dritte Variante hat Wolfgang Tischer auf literaturcafe.de ein „Leistungsschutzrecht für Buchverlage“ ins Gespräch gebracht, jedoch sogleich eingeschränkt, dass dies „gesamtgesellschaftlich nicht die besten Auswirkungen haben“ (literaturcafe.de) dürfte.

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

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