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Wer ein Buch veröffentlichen möchte, sucht sich oftmals hierfür einen Verlag, der für den Autor Lektorat, Werbung und Vertrieb übernimmt und im Gegenzug die Verwertungsrechte erwirbt. Dafür erhält der Autor ein Honorar. Darüber hinaus bestehen selbstverständlich Urheberrechte an dem Text. Diese liege wiederum weiterhin beim Autor – logischerweise, schließlich ist er geistiger Urheber des Werkes. Hierfür erhält der Autor über die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) eine Urheberrechtsabgabe. Bislang ist gängige Praxis, dass hieran auch der Verlag beteiligt wird. „Schriftstellern, Journalisten und Autoren sind durch die fehlerhafte Ausschüttung der Urheberpauschale seit 2001 schätzungsweise 500 Millionen € verloren gegangen“, beklagen die Autoren. Nachdem der Europäische Gerichtshof diese Praxis (für Belgien) für unrechtmäßig erachtet hat, warten die Autoren in Deutschland nun auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (detaillierte Infos hierzu beim Börsenblatt). Sollte dieser die Auffassung des EuGH bestätigen, hat sich jedoch Justizminister Heiko Maas bereits in die Richtung geäußert, einen „Verlegeranteil“ (per Gesetz) einzuführen. Dies empört nun die schreibende Zunft. Deshalb hat Autor Tom Hillenbrand die Initiative „Die Urheberpauschale gehört den Autoren!“ ins Leben gerufen. Aktuell liegen bereits rund 800 Unterschriften für das Begehren vor, darunter auch die von zahlreichen bekannten Autoren, wie Daniel Kehlmann, Sibylle Berg und Bastian Sick. Die mündliche Verhandlung des Bundesgerichtshof ist übrigens für den 10. März angesetzt.