Vier Tage #fbm17: das volle Programm

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Der Höhepunkt des Jahres naht: In etwas mehr als einer Woche startet die Frankfurter Buchmesse. Ich werde dieses Mal von Mittwoch bis Samstag vor Ort sein. Aktuell sind mehr als 2.700 Veranstaltungen im Veranstaltungskalender der #fbm17 verzeichnet. Alljährlicher Höhepunkt ist sicherlich die Verkündung des Gewinners des Deutschen Buchpreises 2017 respektive die zahlreichen Gespräche mit dem Preisträger auf den Bühnen der Buchmesse. Außerdem werden ebenso viele weitere Auszeichnungen verliehen: Raif Badawi Award for courageous journalists 2017, LiBeraturpreis 2017, Buchblog-Award 2017 #bubla17, Paul-Celan-Preis, Blogbuster – Preis der LiteraturbloggerFranz-Hessel-Preis, The Beauty and the Book Award. Doch auch darüber hinaus hält das Programm abwechslungsreiche Veranstaltungen bereit, mit teils hochkarätigen Gästen. Beispielhaft sei der Besuch von Salman Rushdie am Donnerstag auf dem Blauen Sofa genannt.

Ich habe einen Blick auf das Programm geworfen und mir meine persönlichen Höhepunkte herausgesucht. Problematisch ist dabei durchaus, dass vielfach interessante Veranstaltungen parallel stattfinden – ich werde spontan vor Ort entscheiden, welche ich dann besuchen werde. Folgend möchte ich euch meinen Plan für vier Tage auf der #fbm17 vorstellen – falls ihr noch Inspirationen braucht oder selbst keine Lust habt, euch durch das komplette Veranstaltungsprogramm zu wühlen.

Hier mein geplantes Programm

(als Pdf am Textende)

alle Tage

11. – 15. Oktober: Die Bibliothèque Nationale de France in Frankfurt | Ehrengast 2017: Frankreich, Ehrengast Pavillon (Forum Ebene 1) |  9:00 – 17:30 Uhr

11. – 15. Oktober: Französischsprachige Comics von heute | Ehrengast 2017: Frankreich, Ehrengast Pavillon (Forum Ebene 1) | 9:00 – 17:30 Uhr

11. – 15. Oktober: Bibliobox (Ausstellung über untypische und außergewöhnliche Bücher) | Ehrengast 2017: Frankreich, Ehrengast Pavillon (Forum Ebene 1) | 9:00 – 17:30 Uhr

Mittwoch, 11. Oktober:

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Urheberpauschale: Verlage gucken in die Röhre

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(c) H.D.Volz/pixelio.de

Schluss mit der Verlagsbeteiligung: Bislang war es gängige Praxis, dass Verlage an der von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgeschütteten Urheberpauschale, mit der im Wortsinn die Urheber eines Textes honoriert werden sollen, partizipiert haben. Vor einiger Zeit hatte sich hiergegen bereits Widerstand vonseiten zahlreicher Autoren formiert („Wem steht die Urheberpauschale zu?“). Zugleich stand ein Urteil des Bundesgerichtshofs diesbezüglich aus, das in der vergangenen Woche gesprochen wurde: Die Urheberpauschale der VG Wort steht einzig den Autoren zu, die Verlage gehen leer aus (Vgl. Spiegel Online). Doch was bedeutet das Urteil für die Verlage, insbesondere die kleineren? Teilweise wird von einem „Schock“ oder „Desaster“ (literaturcafe.de) sowie einer „erschreckend kurzsichtige[n] Entscheidung“ gesprochen. Wer das Urteil begrüße, sei „blind […] für das, was die Arbeit von Verlagen ausmacht und bedeutet“ (ZEIT Online). Über die Folgen für kleine Verlage, sprach das rbb-Kulturradio mit Verleger Jörg Sundermeier: Welche Folgen hat das VG Wort-Urteil für die Verlage? Die Autoren rund um Initiator Tom Hillenbrand, die sich vehement für eine Änderung der bisherigen Ausschüttungsregelung stark gemacht hatten, können sich mit diesem Urteil bestätigt fühlen. Schon vor Urteilsverkündung machte Hillenbrand klar, dass es hierbei allerdings nicht um Verlagsbashing oder einzig um’s Geld gehe, und signalisierte, an einem weiterhin fairen Ausgleich für die Verlage interessiert zu sein: „Man kann ja gerne darüber reden, ob und in welcher Weise Verlage in Zukunft für Eingriffe in die ihnen übertragenen Nutzungsrechte kompensiert werden sollten. Nur muss man das gemeinsam tun. Diese Frage an den Autoren vorbei oder über ihren Kopf hinweg entscheiden zu wollen, ist, wie sich gerade zeigt, keine gute Idee.“ („Ein paar Anmerkungen zu Urheberpauschale.de“)

Wie es nun weitergeht, bleibt zunächst offen. Eine Revision ist wohl nicht möglich, sondern einzig eine Verfassungsbeschwerde vonseiten der Verlage. Wahrscheinlicher ist allerdings eine Gesetzesänderung durch die Politik – Justizminister Heiko Maas hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dies in Erwägung zu ziehen. Als dritte Variante hat Wolfgang Tischer auf literaturcafe.de ein „Leistungsschutzrecht für Buchverlage“ ins Gespräch gebracht, jedoch sogleich eingeschränkt, dass dies „gesamtgesellschaftlich nicht die besten Auswirkungen haben“ (literaturcafe.de) dürfte.

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

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