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Lange war es gängige Praxis, dass Verlage an der von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgeschütteten Urheberpauschale, mit der im Wortsinn die Urheber eines Textes honoriert werden sollen, partizipiert haben. Im April urteilte der Bundesgerichtshof diesbezüglich, dass die Urheberpauschale einzig den Autoren zustehe – die Verlage gehen folglich leer aus. Urheber sind also nur die, die zu Stift und Papier greifen und den Text schreiben.
Jetzt wird ein weiteres Kapitel eröffnet im Kampf um das Urheberrecht: Diese Woche (Donnerstag, 15. Dezember, etwa 21 Uhr) berät der Deutsche Bundestag über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur „verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ (Gesetzesentwurf). Ziel des Gesetzgebers sei, „freiberufliche Künstler und Autoren, die bei Honorarverhandlungen oft am kürzeren Hebel sitzen, in ihrer Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke, wie Verlegern und Filmproduzenten, [zu] stärken.“ (Deutscher Bundestag) Wichtigstes Resümee: Deutsche Verlage sollen weiter an den Einnahmen der VG Wort beteiligt werden. (ZEIT Online)
Zugleich sollen urheberrechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die Studenten, Lehrenden, Lernenden und Wissenschaftlern den Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien erschweren, denn der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass die bisherige pauschale Zahlung für digitale Semesterapparate nicht gerechtfertigt sei. Hintergrund ist, dass Hochschulen bislang sämtliche Werke nutzen durften, da die Bundesländer eine Pauschale hierfür an die VG Wort zahlten. Der Vertrag wurde allerdings nicht verlängert. Forderung der VG Wort ist, dass die Hochschulen für jede Nutzung eines einzelnen Textes zahlen sollen. (General-Anzeiger) Dies führt beispielsweise dazu, dass Dozenten Texte nicht mehr digital zur Verfügung stellen und Studenten nun wieder unzählige Stunden mit Kopiererei verbringen dürfen.