Rechte der Autoren stärken

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Lange war es gängige Praxis, dass Verlage an der von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgeschütteten Urheberpauschale, mit der im Wortsinn die Urheber eines Textes honoriert werden sollen, partizipiert haben. Im April urteilte der Bundesgerichtshof diesbezüglich, dass die Urheberpauschale einzig den Autoren zustehe – die Verlage gehen folglich leer aus. Urheber sind also nur die, die zu Stift und Papier greifen und den Text schreiben.

Jetzt wird ein weiteres Kapitel eröffnet im Kampf um das Urheberrecht: Diese Woche (Donnerstag, 15. Dezember, etwa 21 Uhr) berät der Deutsche Bundestag über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur „verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ (Gesetzesentwurf). Ziel des Gesetzgebers sei, „freiberufliche Künstler und Autoren, die bei Honorarverhandlungen oft am kürzeren Hebel sitzen, in ihrer Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke, wie Verlegern und Filmproduzenten, [zu] stärken.“ (Deutscher Bundestag) Wichtigstes Resümee: Deutsche Verlage sollen weiter an den Einnahmen der VG Wort beteiligt werden. (ZEIT Online)

Zugleich sollen urheberrechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die Studenten, Lehrenden, Lernenden und Wissenschaftlern den Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien erschweren, denn der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass die bisherige pauschale Zahlung für digitale Semesterapparate nicht gerechtfertigt sei. Hintergrund ist, dass Hochschulen bislang sämtliche Werke nutzen durften, da die Bundesländer eine Pauschale hierfür an die VG Wort zahlten. Der Vertrag wurde allerdings nicht verlängert. Forderung der VG Wort ist, dass die Hochschulen für jede Nutzung eines einzelnen Textes zahlen sollen. (General-Anzeiger) Dies führt beispielsweise dazu, dass Dozenten Texte nicht mehr digital zur Verfügung stellen und Studenten nun wieder unzählige Stunden mit Kopiererei verbringen dürfen.

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Urheberpauschale: Verlage gucken in die Röhre

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Schluss mit der Verlagsbeteiligung: Bislang war es gängige Praxis, dass Verlage an der von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgeschütteten Urheberpauschale, mit der im Wortsinn die Urheber eines Textes honoriert werden sollen, partizipiert haben. Vor einiger Zeit hatte sich hiergegen bereits Widerstand vonseiten zahlreicher Autoren formiert („Wem steht die Urheberpauschale zu?“). Zugleich stand ein Urteil des Bundesgerichtshofs diesbezüglich aus, das in der vergangenen Woche gesprochen wurde: Die Urheberpauschale der VG Wort steht einzig den Autoren zu, die Verlage gehen leer aus (Vgl. Spiegel Online). Doch was bedeutet das Urteil für die Verlage, insbesondere die kleineren? Teilweise wird von einem „Schock“ oder „Desaster“ (literaturcafe.de) sowie einer „erschreckend kurzsichtige[n] Entscheidung“ gesprochen. Wer das Urteil begrüße, sei „blind […] für das, was die Arbeit von Verlagen ausmacht und bedeutet“ (ZEIT Online). Über die Folgen für kleine Verlage, sprach das rbb-Kulturradio mit Verleger Jörg Sundermeier: Welche Folgen hat das VG Wort-Urteil für die Verlage? Die Autoren rund um Initiator Tom Hillenbrand, die sich vehement für eine Änderung der bisherigen Ausschüttungsregelung stark gemacht hatten, können sich mit diesem Urteil bestätigt fühlen. Schon vor Urteilsverkündung machte Hillenbrand klar, dass es hierbei allerdings nicht um Verlagsbashing oder einzig um’s Geld gehe, und signalisierte, an einem weiterhin fairen Ausgleich für die Verlage interessiert zu sein: „Man kann ja gerne darüber reden, ob und in welcher Weise Verlage in Zukunft für Eingriffe in die ihnen übertragenen Nutzungsrechte kompensiert werden sollten. Nur muss man das gemeinsam tun. Diese Frage an den Autoren vorbei oder über ihren Kopf hinweg entscheiden zu wollen, ist, wie sich gerade zeigt, keine gute Idee.“ („Ein paar Anmerkungen zu Urheberpauschale.de“)

Wie es nun weitergeht, bleibt zunächst offen. Eine Revision ist wohl nicht möglich, sondern einzig eine Verfassungsbeschwerde vonseiten der Verlage. Wahrscheinlicher ist allerdings eine Gesetzesänderung durch die Politik – Justizminister Heiko Maas hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dies in Erwägung zu ziehen. Als dritte Variante hat Wolfgang Tischer auf literaturcafe.de ein „Leistungsschutzrecht für Buchverlage“ ins Gespräch gebracht, jedoch sogleich eingeschränkt, dass dies „gesamtgesellschaftlich nicht die besten Auswirkungen haben“ (literaturcafe.de) dürfte.

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Wem steht die Urheberpauschale zu?

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Wer ein Buch veröffentlichen möchte, sucht sich oftmals hierfür einen Verlag, der für den Autor Lektorat, Werbung und Vertrieb übernimmt und im Gegenzug die Verwertungsrechte erwirbt. Dafür erhält der Autor ein Honorar. Darüber hinaus bestehen selbstverständlich Urheberrechte an dem Text. Diese liege wiederum weiterhin beim Autor – logischerweise, schließlich ist er geistiger Urheber des Werkes. Hierfür erhält der Autor über die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) eine Urheberrechtsabgabe. Bislang ist gängige Praxis, dass hieran auch der Verlag beteiligt wird. „Schriftstellern, Journalisten und Autoren sind durch die fehlerhafte Ausschüttung der Urheberpauschale seit 2001 schätzungsweise 500 Millionen € verloren gegangen“, beklagen die Autoren. Nachdem der Europäische Gerichtshof diese Praxis (für Belgien) für unrechtmäßig erachtet hat, warten die Autoren in Deutschland nun auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (detaillierte Infos hierzu beim Börsenblatt). Sollte dieser die Auffassung des EuGH bestätigen, hat sich jedoch Justizminister Heiko Maas bereits in die Richtung geäußert, einen „Verlegeranteil“ (per Gesetz) einzuführen. Dies empört nun die schreibende Zunft. Deshalb hat Autor Tom Hillenbrand die Initiative „Die Urheberpauschale gehört den Autoren!“ ins Leben gerufen. Aktuell liegen bereits rund 800 Unterschriften für das Begehren vor, darunter auch die von zahlreichen bekannten Autoren, wie Daniel Kehlmann, Sibylle Berg und Bastian Sick. Die mündliche Verhandlung des Bundesgerichtshof ist übrigens für den 10. März angesetzt.

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