Urheberpauschale: Verlage gucken in die Röhre

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(c) H.D.Volz/pixelio.de

Schluss mit der Verlagsbeteiligung: Bislang war es gängige Praxis, dass Verlage an der von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgeschütteten Urheberpauschale, mit der im Wortsinn die Urheber eines Textes honoriert werden sollen, partizipiert haben. Vor einiger Zeit hatte sich hiergegen bereits Widerstand vonseiten zahlreicher Autoren formiert („Wem steht die Urheberpauschale zu?“). Zugleich stand ein Urteil des Bundesgerichtshofs diesbezüglich aus, das in der vergangenen Woche gesprochen wurde: Die Urheberpauschale der VG Wort steht einzig den Autoren zu, die Verlage gehen leer aus (Vgl. Spiegel Online). Doch was bedeutet das Urteil für die Verlage, insbesondere die kleineren? Teilweise wird von einem „Schock“ oder „Desaster“ (literaturcafe.de) sowie einer „erschreckend kurzsichtige[n] Entscheidung“ gesprochen. Wer das Urteil begrüße, sei „blind […] für das, was die Arbeit von Verlagen ausmacht und bedeutet“ (ZEIT Online). Über die Folgen für kleine Verlage, sprach das rbb-Kulturradio mit Verleger Jörg Sundermeier: Welche Folgen hat das VG Wort-Urteil für die Verlage? Die Autoren rund um Initiator Tom Hillenbrand, die sich vehement für eine Änderung der bisherigen Ausschüttungsregelung stark gemacht hatten, können sich mit diesem Urteil bestätigt fühlen. Schon vor Urteilsverkündung machte Hillenbrand klar, dass es hierbei allerdings nicht um Verlagsbashing oder einzig um’s Geld gehe, und signalisierte, an einem weiterhin fairen Ausgleich für die Verlage interessiert zu sein: „Man kann ja gerne darüber reden, ob und in welcher Weise Verlage in Zukunft für Eingriffe in die ihnen übertragenen Nutzungsrechte kompensiert werden sollten. Nur muss man das gemeinsam tun. Diese Frage an den Autoren vorbei oder über ihren Kopf hinweg entscheiden zu wollen, ist, wie sich gerade zeigt, keine gute Idee.“ („Ein paar Anmerkungen zu Urheberpauschale.de“)

Wie es nun weitergeht, bleibt zunächst offen. Eine Revision ist wohl nicht möglich, sondern einzig eine Verfassungsbeschwerde vonseiten der Verlage. Wahrscheinlicher ist allerdings eine Gesetzesänderung durch die Politik – Justizminister Heiko Maas hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dies in Erwägung zu ziehen. Als dritte Variante hat Wolfgang Tischer auf literaturcafe.de ein „Leistungsschutzrecht für Buchverlage“ ins Gespräch gebracht, jedoch sogleich eingeschränkt, dass dies „gesamtgesellschaftlich nicht die besten Auswirkungen haben“ (literaturcafe.de) dürfte.

Weitere Themen der vergangenen Woche in der Rückblende:

William Shakespeare

William Shakespeare (c) John Taylor [Public domain, via Wikimedia Commons]

“ 400. Todestag von William Shakespeare: Warum ist Shakespeare noch mal der Größte?“ (Süddeutsche Zeitung)

Google Books: Der Supreme Court hat entschieden: Google darf weiter Bücher digitalisieren. Ein Urteil zugunsten der Förderung der intellektuellen Produktivität.“ (Frankfurter Allgemeine)

„Schriftsteller wollen Blasphemie-Paragrafen abschaffen: Gotteslästerung steht nicht nur in der Türkei, sondern auch in Deutschland unter Strafe. Das muss ein Ende haben, fordert nun die Schriftstellervereinigung PEN.“ (ZEIT Online)

„Dichten und Lesen im Tessin: Ian McEwan ist einer der Gäste der vierten Ausgabe des Literaturfestivals Eventi Letterari Monte Verità“ (Tagesspiegel)

„Vor 400 Jahren, am 23. April 1616, starb Spaniens großer Dichter, der Menschengeschichtenerfinder Miguel de Cervantes. Eine Reise durch Leben und Werk.“ (Süddeutsche Zeitung)

„Das englische Wochenblatt The Spectator verspricht 1.000 Pfund für das beste Schmähgedicht über Erdoğan – Limericks bevorzugt. Es bedarf aber großer Kunstfertigkeit, schöne Beleidigungen in fünf Zeilen zu gießen, die einem festen Reimschema gehorchen, meint Klaus Nothnagel.“ (Deutschlandradio Kultur)

„1940 schrieb Arthur Koestler einen Schlüsselroman der Stalinära: Sonnenfinsternis. Das Originalmanuskript galt als verschollen. Durch Zufall hat es nun ein Kasseler Doktorand wiederentdeckt.“ (Frankfurter Allgemeine)

„Die Literaturaktion Ein Buch für die Stadt, die vom Literaturhaus Köln und vom Kölner Stadt-Anzeiger realisiert wird, findet in diesem Jahr zum 14. Mal statt.“ (Kölner Stadt-Anzeiger)

„Übersetzerin Susanne Lange hat den Klassiker Don Quijote neu übersetzt. Im FR-Interview spricht sie über Don Quijote als Melancholiker, Witzfigur und Zeitgenossen, über das Glück der Wortfindung und über einen traurigen Irrtum.“ (Frankfurter Rundschau)

2 Kommentare zu “Urheberpauschale: Verlage gucken in die Röhre

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